Krankschreibungen auch durch Honorarärzte möglich
Jul 29, 2020

Posted by Staff
Auch privatärztlich tätige Ärzte, Honorarärzte, und auch angestellte Ärzte können Arbeitnehmern die Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigen, teilt der Bundesverband der Honorarärzte mit.
Die Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) sei in Deutschland damit nicht nur durch niedergelassene Vertragsärzte (“Kassenärzte”) möglich.
Ein Besuch beim Kassenarzt und das Warten im u. U. vollen Wartezimmer ist dazu nicht zwingend notwendig. Der Arzt benötigt dazu weder eine offizielle “Niederlassung” noch ist er an die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) gebunden.
Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber und vom Kostenträger zu akzeptieren.
Foto: Flickr / Tim Reckmann