Entscheidung des Bundessozialgerichtes zu Honorarärzten erwartet

Das Bundessozialgericht soll “demnächst” darüber entscheiden, ob die Tätigkeit von Honorarärzten in Kliniken der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Wie aus einem Bericht der Ärzte Zeitung (Heft 8/2019) hervorgeht, hatten ein Allgemeinarzt und eine Klinik gegen zwei Urteile des Landessozialgerichts NRW Revision beim BSG eingelegt. Das LSG hatte in zwei Verfahren die Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten festgestellt.
Einen konkreten Zeitpunkt hinsichtlich der anstehenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes nennt das Blatt jedoch nicht. Die fraglichen Urteile des Landessozialgerichtes NRW haben die Aktenzeichen L 8 R 233/15 und L 8 R 234/15.
In einer Mitteilung des Bundesverbandes der Honorarärzte von 2018 heißt es: „Bisher sind alle Urteile zum Thema Honorararzt auf der Ebene der Landessozialgerichte stehen bzw. “stecken” geblieben. Das hatte und hat zur Folge, dass sowohl Ärzte als auch Auftraggeber nie genau wissen, ob und wie man Honorarärzte nun rechtssicher beauftragen kann.“
Foto: Wikipedia / Partynia / Eingang zum Bundessozialgericht in Kassel